DIE FÖRDERPROGRAMME

 

Bundeszuschüsse

Unternehmensberatungen und Existenzgründungsberatungen im Gastgewerbe werden vom Bund gefördert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland geleistet. Die Bezuschussung des Bundes wird für kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes gewährt, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Als Hilfe zur Selbsthilfe schafft diese Förderung die bestmöglichen Voraussetzungen für einen aktiven Leistungswett-bewerb der Gastronomen.

 

Der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" bei der INTERHOGA obliegt die Betreuung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Unternehmensberatung. Die Leitstelle agiert überregional und unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft.

 

Die "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" informiert interessierte Existenzgründer und Unternehmen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer finanziellen Förderung von Beratungen prüft und bewertet die von den Antragstellern eingereichten Anträge und Unterlagen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse. 

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden.

 

Existenzgründungsberatungen vor der Gründung:

Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro.

 

Existenzaufbauberatungen nach der Gründung: Innerhalb von drei Jahren nach der Gründung können Zuschüsse in Höhe von 50 % der Beratungskosten, maximal 3.000 Euro gewährt werden.

 

Allgemeine Beratungen (ab 3 Jahre nach Existenzgründung) und Umweltschutzberatung: Hier beträgt der Zuschuss 40 % der Kosten, maximal 1.500 Euro.

 

Detaillierte Informationen über die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche finanzielle Förderung sowie einzuhaltende Richtlinien und Abgabetermine der Förderanträge finden Sie unter www.interhoga.de/foerderung

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, die geltenden Förderrichtlinien sowie umfassende Informationsmaterialien rund um die Antragstellung herunterzuladen.

 

 

Darüber hinaus gibt es auch Fördermöglichkeiten des DEHOGA Niedersachsen

für seine Verbandsmitglieder.